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Karl Bröcker Stiftung
Karl Bröcker Stiftung, Postfach 11 25
59582 Geseke
(keine Homepage)
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe und des öffentlichen Gesundheitswesens, die Unterstützung von Personen, die die Voraussetzungen des § 53 Abgabenordnung erfüllen sowie die Beschaffung von Mitteln für gemeinnützige Einrichtungen, die einen vergleichbaren Zweck verfolgen, damit diese Einrichtungen die Mittel für ihren gemeinnützigen Zweck verwenden können. Die Stiftung kann zu diesem Zweck eigene Einrichtungen schaffen, in die hilfsbedürftige Kinder oder Jugendliche aufgenommen und unterstützt oder gefördert werden. Sie kann Einzelzuwendungen an hilfsbedürftige Personen gewähren. Außerdem kann sie Aufträge an öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen zur Erforschung von Krankheiten erteilen, durch die insbesondere auch oder nur Kinder betroffen sind.
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