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18.05.2013

13.01.2004 Aktion: allen Menschen ein Grab!

Recht auf Beerdigung auch für fehlgeborene Kinder

 

Aktion: allen Menschen ein Grab!

 

"hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend zu beseitigen" …sind alle fehlgeborenen Kinder (weniger als 500 Gramm).

So, oder mit ähnlichen Worten, schreibt es das Bestattungsrecht der Länder vor. In der Praxis bedeutet dies meist, dass diese Kinder zusammen mit den aus der Chirurgie anfallenden Körperteilen (Raucherlunge, Zuckerbein, Blinddarm, Krebsgeschwür, ...) der Verbrennung zugeführt wird.

 

Zwar werden in einigen Städten diese Kinder inzwischen bestattet, doch wird noch immer in zahlreichen Städten den verwaisten Eltern die Bestattung ihrer fehlgeborener Kinder verweigert. Nur in sechs Bundesländern besitzen die Eltern ein einklagbares Recht, ihr fehlgeborenes Kind zu bestatten. In allen übrigen Bundesländern bedeutet dies im Rechtswesen, dass die Klinik mit der "Beseitigung" des Kindes durch Verbrennung gleichwertig im Recht ist, wie die Eltern mit dem Wunsch, ihr Kind zu bestatten.

 

Anfragen an politische Gremien der Landeshauptstadt brachte den Klinikseelsorger Klaus Schäfer die Antwort ein, dass es hier keine Probleme gäbe und daher kein gesetzlicher Handlungsbedarf auf Veränderung der bestehenden Gesetze existiere. Mit der hierauf geschaffenen "Aktion: allen Menschen ein Grab!" sucht Klaus Schäfer nach verwaisten Eltern, die ihr fehlgeborenes Kind in den letzten 10 Jahren nicht bestatten konnten. Sie sollen sich per Internet melden. Auch andere Personen können durch Eintragung in eine eMail-Liste diese Aktion unterstützen. Die dafür eigens eingerichtete Adresse lautet:

 

www.kindergrab.de

 

Unter dieser Adresse finden sich weitere wertvolle Hinweise und Informationen für verwaiste Eltern, die während der Schwangerschaft ihr Kind verloren haben. Die Ergebnisse der Aktion - keine Einzeldaten! - werden auf dieser Seite veröffentlicht, so dass sie allen zur Verfügung stehen, die sich informieren oder argumentieren wollen. Ziel der "Aktion: allen Menschen ein Grab!" ist nicht nur die rechtlich zugesicherte Bestattung der fehlgeborener Kinder auf Wunsch der verwaisten Eltern, sondern darüber hinaus auch die Bestattung aller fehlgeborener Kinder durch Klinik und Kommune (in Sammelbestattungen).

 

Klaus Schäfer hofft darauf, dass sich in den nächsten Wochen bundesweit mehrere tausend verwaiste Eltern bei ihm melden, damit er auf die im Gang befindlichen Beratungen der Bestattungsgesetze einzelner Länder noch in diesem Jahr einwirken kann.

 

Weitere Informationen:

 

Wenn Geburt und Tod zusammenkommen

Aktion "Allen Menschen ein Grab"

 

http://www.kindergrab.de

 

Januar 2004